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Bedingungen für die Förder-Partnerschaft





Allgemeine Geschäftsbedingungen für Förder-Partnerschaften (AGB)
von #GenoDigital, einer Initiative des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V.

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Diese AGB gelten für alle Verträge über Förder-Partnerschaften zwischen #GenoDigital, einer Initiative des Social Entrepreneurship Netzwerk Deutschland e.V. (nachfolgend „#GenoDigital“) und dem jeweiligen Partner / der jeweiligen Partnerin (nachfolgend „Partner“). Vertragspartner sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

§ 2 Leistungen von #GenoDigital

Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Eintrag im CoopFinder, Matchmaking-Leistungen, Logo-Präsenz) ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des gebuchten Pakets zum Zeitpunkt der Bestellung.

§ 3 Vergütung, Rechnungsstellung & Steuern

Alle vereinbarten Beiträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (aktuell 19 %).
Die Vergütung wird nach Rechnungsstellung im Voraus für den vereinbarten Leistungszeitraum fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum.
Da es sich um einen Leistungsaustausch im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, kann für diese Beiträge keine Spendenbescheinigung (Zuwendungsbestätigung) ausgestellt werden.

§ 4 Laufzeit & Kündigung

  • Soweit nicht anders vereinbart, wird die Förder-Partnerschaft für die Dauer von 12 Monaten geschlossen.
  • Sie verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Nutzungszeitraums von einer der Parteien in Textform (z. B. per E-Mail) gekündigt wird.
  • Einmalige Sponsorings enden automatisch mit der Erbringung der Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

§ 5 Bereitstellung von Inhalten & Haftungsfreistellung

  • Der Partner stellt #GenoDigital alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (z. B. Logos, Texte, Verlinkungen) rechtzeitig und im passenden Format zur Verfügung.
  • Der Partner garantiert, dass er Inhaber aller Rechte an den bereitgestellten Inhalten ist und diese keine Rechte Dritter (insb. Marken-, Urheber- oder Wettbewerbsrechte) verletzen. Er stellt #GenoDigital von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen.

§ 6 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz von #GenoDigital.