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BAFA INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Förderprogramm

Erfahrungen und Tipps zur Gewinnung von Eigenkapital für deine Genossenschaft mit dem BAFA INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Förderprogramm




Das INVEST-Förderprogramm richtet sich an junge, innovative Genossenschaften. Der Nutzen der Teilnahme am INVEST-Förderprogramm: Investitionen durch Privatpersonen in deine Genossenschaft werden mit steuerfreien Zuschüssen gefördert.

Konkret: Wer bei einer am INVEST-Förderprogramm teilnehmenden Genossenschaft Anteile im Wert von mindestens 10.000 Euro als investierendes Mitglied zeichnet, kann sich bei Erstinvestitionen um 15% vom BAFA bezuschussen lassen. Die Anteile müssen nach dem Erwerb mindestens drei Jahre gehalten werden. Maximal kann pro natürliche Person ein Einzelinvestment von 333.333,33 Euro (50.000 Euro Erwerbszuschuss) gefördert werden.

Wichtig: Deine Genossenschaft darf nicht älter als 7 Jahre sein und muss einen innovativen Charakter haben. Was das im Einzelnen bedeutet, erfährst du in diesem Beitrag und in der Aufzeichnung unseres Community Calls.

Übrigens: Für #GenoDigital ist die Öffnung des INVEST-Programms ein riesiger Meilenstein nach 1,5 Jahren intensiver politischer Arbeit! Im engen Austausch mit unserer Community und dem Wirtschaftsministerium haben wir diesen Erfolg erreicht.




Die ersten Genossenschaften im BAFA INVEST – Zuschuss für Wagniskapital Förderprogramm


19.03.2024 – Feena Fensky von der Neues Amt Altona eG und Johannes Milke von der Wir bauen Zukunft eG haben als eine der ersten Genossenschaften den Antragsprozess erfolgreich durchlaufen und berichteten im Community-Call davon, wie Genossenschaften im INVEST-Förderprogramm als förderfähig eingestuft und so für Investor:innen attraktiver werden können.


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Jung und innovativ: Das INVEST-Programm für Genossenschaften

Die Wir Bauen Zukunft eG möchte "Wirkung für die Region und Strahlkraft für die Welt" entfalten. Dafür erschafft sie im ländlichen Raum einen neuartigen Begegnungsort, an dem sich Konzepte für eine bessere Zukunft erproben lassen. Das Gelände soll Raum bieten für Experimente in Bereichen wie Wohnen und Grundversorgung, Projektarbeit und Co-Working sowie Bildung, Kultur und Freizeit. Hierfür beträgt der Finanzbedarf mindestens 10 Millionen Euro.

Die Neues Amt Altona eG baut mitten in der Fußgängerzone von Hamburg-Altona einen Co-Working-Neubau mit Atelierhaus und Nachbarschaftstreffpunkt, der bereits im 3. Quartal 2025 eröffnet werden soll. Finanzierungspartner für das Fremdkapital ist die UmweltBank. Das durch Mitgliederanteile gewonnene Eigenkapital war zum Zeitpunkt des Community Calls mit 1,5 Millionen Euro zwischenfinanziert – benötigt werden jedoch 2,2 Millionen Euro. Somit kam das INVEST-Programm zum richtigen Zeitpunkt.

Beide Genossenschaften sind noch recht jung. Das ist wichtig, denn die INVEST-Förderung gilt nur für Unternehmen, die nicht älter als 7 Jahre sind.




In fünf Schritten zur INVEST-Förderung

Das INVEST-Förderprogramm wurde vom Wirtschaftsministerium aufgesetzt, um junge, innovative Unternehmen und private Investor:innen zusammenzubringen. Wer einem förderfähigen Unternehmen als Erstinvestition Wagniskapital von mindestens 10.000 Euro zur Verfügung stellt, erhält einen Zuschuss von 15 % der Investitionssumme. Die Anteile müssen nach dem Erwerb mindestens drei Jahre gehalten werden. Pro natürliche Person kann ein Einzelinvestment von maximal 333.333,33 Euro (50.000 Euro Erwerbszuschuss) gefördert werden.

Der Ablauf für Genossenschaften sieht dabei wie folgt aus:

  1. Die potenziell förderfähige Genossenschaft stellt einen Online-Antrag beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und fügt eine formlose Beschreibung des eigenen Innovationspotenzials bzw. einen entsprechenden Nachweis (z. B. eine bereits erfolgte Auszeichnung) bei.
  2. Das BAFA prüft den Antrag, fordert ggf. ein unabhängiges Kurzgutachten des Innovationspotenzials an und stellt bei einem positiven Ergebnis den Förderbescheid aus.
  3. Investor:innen stellen wiederum einen Online-Antrag beim BAFA für die Förderung des Wagniskapitals.
  4. Diese beantragen die Mitgliedschaft in der Genossenschaft und zeichnen die Anteile in entsprechender Höhe.
  5. Abschließend leiten sie den Zahlungsabruf beim BAFA ein.








Nachweis oder Kurzgutachten: Was macht ein Unternehmen innovativ?

Wer sich für das INVEST-Programm bewirbt, muss sein Innovationspotenzial belegen. Als Nachweis dafür gilt:

  • Das Unternehmen bestitzt ein Patent, das nicht älter als 15 Jahre ist.
  • Es hat in den letzten 2 Jahren bereits eine öffentliche Förderung im Bereich Innovation erhalten.
  • Es wurde mit einem offiziellen Innovationspreis ausgezeichnet.

Ist keines dieser Kriterien erfüllt, erfolgt ein kostenloses, unabhängiges Gutachten.

Im Fall von Wir Bauen Zukunft und Neues Amt Altona umfasste dieser Prozess:

  • die Einreichung umfangreicher Geschäftsunterlagen (Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, Satzung etc.), aus denen auch die Gewinnerzielungsabsicht hervorging,

  • eine Beschreibung des Geschäftsmodells und welche gesellschaftlich relevanten Bereiche dabei eine Rolle spielen (z. B. Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Co-Working und flexible Arbeitsmodelle oder Eco-Social Entrepreneurship),

  • die Angabe von zutreffenden Tätigkeiten in innovativen Branchen (z. B. Energieversorgung, zirkuläre Stoffkreisläufe, sozial-ökologische Transformation).

Wer über das Kurzgutachten ins INVEST-Programm aufgenommen werden möchte, sollte jedoch genügend Zeit einplanen und mit Wartezeiten von bis zu einem Jahr rechnen.








Was sind deine Erfahrung mit dem INVEST-Förderprogramm?

Teile deine Erfahrungen mit dem INVEST-Förderprogramm mit uns, sodass alle Genossenschaften davon lernen können.

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Was Genossenschaften über den Antrags- und Förderungsprozess wissen sollten

Dank ihrer Innovationsfähigkeit konnten sich Wir Bauen Zukunft und Neues Amt Altona die INVEST-Förderung sichern. Für Genossenschaften, die sich ebenfalls auf das Programm bewerben möchten, haben sie folgende Tipps aus der Praxis:

  • Augen und Ohren offen halten: Erst durch den #GenoDigital-Newsletter erfuhren die beiden Genossenschaften von INVEST. Es ist daher sinnvoll, sich regelmäßig bezüglich bestehender und neuer Fördermöglichkeiten zu erkundigen.
  • Geduldig sein und dranbleiben: Der Antragsprozess kann sich mitunter die Länge ziehen. Umso wichtiger ist es, sich währenddessen mit Gleichgesinnten auszutauschen, die Kommunikation mit den Fördermittelgebenden aufrechtzuerhalten und die Beziehung zu potenziellen Investor:innen zu festigen.
  • Das Kurzgutachten lohnt sich: Genossenschaften sollten genügend Zeit und Ressourcen für das Gutachten einplanen und bei Nachforderungen schnell reagieren. So zieht sich die Beurteilung nicht unnötig in die Länge.
  • Förderung nicht fest einplanen: Trotz aller Bemühungen ist ein positiver Bescheid nicht garantiert. Genossenschaften sollten das Förderprogramm daher nicht als festen Bestandteil ihrer Finanzplanung betrachten, sondern als zusätzliche Hilfe.



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