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Öffentliche Förderprogramme für Genossenschaften





Neben den allgemeinen öffentlichen Förderprogrammen, die grundsätzlich auch für Genossenschaften zugänglich sind, wurden in der jüngeren Vergangenheit Förderprogramme speziell für Genossenschaften geöffnet oder geschaffen. Hier eine kompakte Übersicht:

Bundesprogramm: INVEST - Zuschuss für Wagniskapital

Dieses Zuschuss-Förderprogramm fördert junge und innovative Genossenschaften, indem es investierenden Mitgliedern, die sich mit mindestens 10.000 € Geschäftsanteilen an der Genossenschaft beteiligen, einen Zuschuss ihrer Einlage in Höhe von 15 % gewährt. Den Zuschuss können nur neue Mitglieder (Erstinvestition) sowie Genossenschaften, die nachweislich innovativ und nicht älter als 7 Jahre sind, erhalten. Weitere Infos: BAFA - INVEST – Zuschuss für Wagniskapital

Bundesprogramm: Genossenschaftliches Wohnen

Dieses Kredit-Förderprogramm fördert Wohnungsbaugenossenschaften, indem es Menschen, die nutzende Mitglieder einer Wohnungsbaugenossenschaft werden wollen, ein zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 € mit einem Tilgungszuschuss gibt. Weitere Infos: Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134) | KfW

Bundesprogramm: BAFA Bürgerenergiegesellschaften für Windenergie an Land

Ziel des Programms ist es, Bürgerenergiegesellschaften bei den hohen Kosten in der Planungs- und Genehmigungsphase von Windenergieanlagen zu unterstützen. Die Höhe der Förderung beträgt 70 Prozent der gesamten Planungs- und Genehmigungskosten, jedoch maximal 300.000 Euro. Weitere Infos: BAFA Bürgerenergiegesellschaften bei Windenergie an Land

Bayern: Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften

Für die Gründung von modellhaften Genossenschaften, die Familien, Jugendliche, Menschen mit Behinderung, Senior:innen oder Menschen mit Migrationshintergrund adressieren oder im Bereich der Daseinsvorsorge, Nachbarschaftshilfe oder Regionalentwicklung wirken, zahlt der Freistaat Bayern eine Anschubfinanzierung von bis zu 30.000 €. Weitere Infos: Zukunftsinitiative Sozialgenossenschaften

Niedersachsen: Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften

Für die Gründung von Sozialgenossenschaften wie gemeinschaftlichen Wohnprojekten, Dorfläden, Bürgerbussen, Senior:innen- und Nachbarschaftshilfen oder Stadtteilgenossenschaften zahlt das Bundesland Niedersachsen einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 6.000 €. Weitere Infos: Förderung der Gründung von Sozialgenossenschaften | Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Hessen: Gründungsförderung für Genossenschaften

Die Landesregierung unterstützt engagierte Initiativen aus Hessens ländlichen Räumen mit dem Förderprogramm „STARKES DORF+“. Antragstellerinnen und Antragsteller können 1.000 Euro bis 7.500 Euro für Projekte und damit verbundene Prozesse beantragen, um lebendige Orte des Miteinanders zu erhalten oder neu zu schaffen. Weitere Infos STARKES DORF

NRW: Bürgerenergiefonds

Bedingt rückzahlbare Zuschüsse bis 300.000,00 Euro pro Vorhaben
Mit dem Bürgerenergiefonds unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern, Kommunen und juristischen Personen in der Phase der Vorplanung und Machbarkeitsprüfung von Bürgerenergieprojekten mit dem Schwerpunkt Stromerzeugung in den Sektoren Windenergie, Photovoltaik, Wasserkraft und Bioenergie durch bedingt rückzahlbare Zuschüsse bis zu 300.000 €. Weitere Infos: Bürgerenergiefonds NRW

Schleswig-Holstein: Bürgerenergiefonds

Das Land Schleswig-Holstein fördert vorbereitende Maßnahmen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen. Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 200.000 Euro. Weitere Infos: Bürgerenergiefonds Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein: Zuschuss für Anteile und Gründung von Wohnungsbaugenossenschaften

Seit Februar 2026 wird der Erwerb von Genossenschaftsanteilen bezuschusst und der Neubau oder Ersterwerb von Genossenschaftswohnungen werden mit Darlehen und Zuschüssen unterstützt. Zudem gibt es Unterstützung für Neugründungen durch den Wohnprojekte-Gründungsfonds. Zur Übersicht.








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