Unsere Digitalagenda
Breaking News: Bundestag und Bundesrat beschließen die Digitalisierung von Genossenschaften zum 01.01.2025. Das sind die Änderungen:
1 Digitaler Genossenschaftsbeitritt
In Kürze können Genossenschaften Mitglieder auch per App, Online-Formular oder anderweitig digital per Textform aufnehmen. Das bedeutet:
- einfache, zeitgemäße Mitgliedergewinnung
- leichterer Zugang zu Eigenkapital
- kein Papier, weniger Kosten und Bürokratie
2 Digitale Gründung und Eintragung
In Kürze können Genossenschaften auch per Videokonferenz analog zu virtuellen, hybriden oder zeitlich gestreckten Generalversammlungen (s. 3. Punkt) gegründet werden. Die Gründungssatzung muss nicht mehr handschriftlich unterschrieben werden. Die Eintragung ins Genossenschaftsregister kann ebenfalls digital erfolgen. Damit wird die Genossenschaft dank unserer politischen Arbeit zur Vorreiterin in puncto Digitalisierung unter den Rechtsformen!
3 Digitale und hybride Versammlungen
Digitale, hybride und zeitlich gestreckte General- und Vertreterversammlungen einschließlich Online-Abstimmungen und -Wahlen sind seit dem 01.09.2022 durch unsere politische Arbeit ohne spezielle Satzungsregelungen für alle Genossenschaften erlaubt.
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Ab dem 01.01.2025 werden auch digitale Bestätigungen von Protokollen der General- und Vertreterversammlung sowie von Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen erlaubt sein.
Jetzt digitale Verwaltung vorbereiten...
4 Digitale Schwarmfinanzierung
Genossenschaften dürfen derzeit keine Mitglieder über Crowdfunding und -investing durch professionelle Plattformen über 100.000€ innerhalb von 12 Monaten gewinnen. Digitale Schwarmfinanzierung ermöglicht es Genossenschaften, zeitgemäß Mitglieder zu gewinnen und ihre Finanzierung zu sichern. Es sollte rechtlich sicher sein, digitale Schwarmfinanzierung für die Finanzierung und Mitgliedergewinnung nutzen zu können. Dies soll über das Zukunftsfinanzierungsgesetz II ermöglicht werden.
5 Digitale Plattform-Genossenschaften
In Kürze können Genossenschaften, digital Mitglieder aufnehmen, digital per Videokonferenz gegründet werden, digitale Versammlungen, Wahlen und Abstimmungen durchführen, digitale Vollmachten, Kündigungen und Protokolle erstellen sowie digital Geschäftsguthaben übertragen. Anfang 2024 ist es uns gelungen, das größte öffentliche Förderprogramm für Wagniskapital INVEST für Genossenschaften zu öffnen. Mit der umfassenden Digitalisierung der Rechtsform und dem Zugang zu INVEST haben wir mit unserer politischen Arbeit die Grundlage für digitale Plattform-Genossenschaften geschaffen.
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Politische Erfolge
Unsere Digitalagenda wird nach 3,5 Jahren Arbeit Realität
September 2024: Der Deutsche Bundestag hat die umfassende Digitalisierung von Genossenschaften beschlossen. Ab 2025 dürfen Genossenschaften endlich auch:
- Mitglieder digital per App oder Online-Formular aufnehmen 🤳
- Digital per Videokonferenz gegründet werden 👩💻
- Digitale Vollmachten, Kündigungen und Protokolle erstellen 📃
- Geschäftsguthaben digital und rechtssicher übertragen 💸
Einführung virtueller, hybrider und zeitlich gestreckter Generalversammlungen!
Juli 2022: Gemeinsam mit unseren Partner:innen ist es gelungen, einen Punkt der Digitalagenda von #GenoDigital umzusetzen: Nach der Corona-Sonderregelung konnten wir im Rahmen der Novellierung des Aktiengesetz die rechtspolitischen Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen überzeugen, eine dauerhafte Regelung für virtuelle Versammlungen auch für Genossenschaften zu schaffen.
Johanna Kühner zum Gesetzentwurf zur virtuellen Hauptversammlung (2022)
Daten & Fakten
Anders als GmbHs lassen sich Genossenschaften nicht auf digitalem Weg gründen. Und anders als bei AGs ist der Gesellschafterwechsel digital nicht möglich. Auf Initiative von „Genossenschaften Digital“ wurden jedoch digitale Mitgliederversammlungen gesetzlich möglich.
Die Prüfungsdauer für die Eintragung einer Genossenschaft dauert im deutschen Mittel etwas über vier Monate. Nach Daten von Startupdetector ist die Prüfung in Mecklemburg Vorpommern am schnellsten und im Saarland am langsamsten.
Seit dem Genossenschaftsgesetz 1889 existierten in den 30er und 40er Jahren zwischen 40- und 50-Tausend Genossenschaften in Deutschland. In den Nachkriegsjahren sank diese Zahl auf den stabilen Wert von heute etwas unter 10.000.
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland beim Verhältnis von Genossenschaften zur Einwohnerzahl im hinteren Drittel mit 1 zu 10.000. An der Spitze liegen Norwegen, die Schweiz und Finnland, in denen das Verhältnis etwa zehnmal so groß ist.
Unsere Fürsprechende
Unsere Digitalagenda im Detail
Hier findest du eine Kurzversion unserer Digitalagenda für einen kompakten Überblick sowie eine Langversion mit detaillierter Problemanalyse und ausführlichen Lösungsvorschlägen:
Kurzversion
Langversion
Auszüge Koalitionsvertrag 2021 – 2025 zwischen SPD, Bündnis90/DieGrünen und FDP
»Wir verbessern die rechtlichen Rahmenbedingungen für gemeinwohlorientiertes Wirtschaften, wie zum Beispiel für Genossenschaften, Sozialunternehmen, Integrationsunternehmen.«
»Wir schaffen die Voraussetzungen für flächendeckende „One Stop Shops“, also Anlaufstellen für Gründungsberatung, -förderung und -anmeldung. Ziel ist es, Unternehmensgründungen innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen.«
»Wir erleichtern die Gründung von Gesellschaften, indem wir die Digitalisierung des Gesellschaftsrechts vorantreiben und Beurkundungen per Videokommunikation auch bei Gründungen mit Sacheinlage und weiteren Beschlüssen erlauben. Wir ermöglichen dauerhaft Online-Hauptversammlungen und wahren dabei die Aktionärsrechte uneingeschränkt.«
Unsere Unterstützer·innen
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