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Fördermittel für gemeinnützige Genossenschaften geöffnet

Kreditzugang zu Förderprogrammen der KfW wird verbessert




Politik Update, Juli 2024

Wir freuen uns, dass die Bundesregierung die Fördermöglichkeiten für Genossenschaften durch das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 erweitert. Der Kreditzugang zu Förderprogrammen der KfW wird verbessert. Die Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Genossenschaften wird vorangetrieben. Die ERP-Mittel wurden für gemeinnützige Genossenschaften geöffnet.
Bisher waren gemeinnützige Genossenschaften von ERP-Mitteln ausgeschlossen, was den Zugang zu Krediten erschwerte. Nun haben kleine und mittlere Genossenschaften Zugang zu ERP-Programmen, wie dem ERP-Gründerkredit StartGeld-Programm. Dieses Programm bietet Kredite bis zu 125.000 Euro und verbessert die Finanzierung in der Gründungsphase.
Das ERP-Sondervermögen unterstützt seit 75 Jahren die deutsche Wirtschaft. Die neue gesetzliche Regelung fördert eine nachhaltige Wirtschaft und hilft Genossenschaften, innovative Lösungen zu entwickeln.

Fakten zum ERP-Gründerkredit:

  • Die Kredithöhe beträgt bis zu EUR 125.000, davon können bis zu EUR 50.000 für Betriebsmittel eingesetzt werden.
  • Wenn im Team gegründet wird, kann jede Gründerin und jeder Gründer bis zu EUR 125.000 beantragen.

Die Kreditlaufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die ersten beiden Jahre können tilgungsfrei sein. Das heißt, in dieser Zeit müssen nur die Zinsen bezahlt werden. Danach wird er in festgelegten Monatsraten getilgt. Zum Förderprogramm about: _blank.