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Stellungnahme zum Zweiten Zukunftsfinanzierungs- gesetz des BMF

Stellungnahme von #GenoDigital zum "Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen" des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) September 2024




Wir begrüßen die vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) vorgeschlagene Regelung zur Ermöglichung von digitalen Schwarmfinanzierungen (Crowdinvesting) für die digitale Eigenkapitalfinanzierung von Genossenschaften über professionelle Vermittlungsplattformen. Aktuell dürfen Genossenschaften laut Vermögensanlagengesetz über professionelle Plattformen kein Crowdinvesting für Eigenkapital über 100.000 € innerhalb von 12 Monaten durchführen. Das schränkt Genossenschaften in ihrer Finanzierung stark ein. Daher begrüßen wir ausdrücklich, Genossenschaften als weitere Ausnahme in § 2a Befreiungen für Schwarmfinanzierungen VermAnlG aufzunehmen.

Die im Vermögensanlagengesetz genannten Plattformen müssen staatlich geprüft und als seriöse Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO akkreditiert sein. Das absolute Provisionsverbot in §2 VermAnlG bleibt bestehen, um Missbrauch durch einen unregulierten provisionsgetriebenen Vertrieb von Genossenschaftsanteilen zu verhindern. Somit sehen wir auch weiterhin den Verbraucherschutz gegeben.








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