Wann kommt der digitale Beitritt?
Der Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform ist da!
Breaking News: Bundestag beschließt die Digitalisierung von Genossenschaften
Wir haben es geschafft - unsere Digitalagenda ist umgesetzt! 🎉🥳
Zu den Änderungen
Politik Update, Juli 2024
- Wir sind optimistisch, dass der digitale Beitritt über die Textform noch in diesem Jahr oder mindestens in dieser Legislaturperiode kommt sowie weitere Regelungen, die die Gründung und Verwaltung von Genossenschaften zeitgemäßer und digitaler machen.
- Textform heißt: ohne händische Unterschrift und lässt viele Freiheiten in der Umsetzung, wie z.B. Beitritt über ein Online-Formular oder eine App.
- Über alle Updates halten wir euch auf dem Laufenden.
- Wir freuen uns auf die dadurch entstehenden Möglichkeiten - für eine Renaissance der Genossenschaft!
Was ist geplant? -
Nach langem Warten und großer Spannung vor der politischen Sommerpause ist er da: Der Referentenentwurf zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform!
Was steht drin?
- Der digitale Beitritt: Die Schriftformerfordernis wird zur Textform! So können der Beitritt, die Kündigung und Vollmachten digital erfolgen. Es steht allen Genossenschaften frei, die Schriftform über eine Regelung in der Satzung beizubehalten.
- Die digitale Gründung von Genossenschaften durch die Nutzung der Textform zur Errichtung der Satzung. Das heißt die Satzung muss nicht mehr händisch von allen Gründer:innen unterschrieben werden, stattdessen muss der Vorstand bei der Anmeldung ins Genossenschaftsregister versichern, dass mindestens drei Gründer:innen die identische Satzung beschlossen haben.
- Digitale Abstimmungen und Bestätigung von Protokollen der Generalversammlung, Vertreterversammlung, Vorstands- und Aufsichtsratssitzung werden durch die Nutzung der Textform ermöglicht
- 5-Jahre-Übergangsfrist für Digitalisierung die oben genannten Prozesse durch eine Regelung in der eigenen Satzung zu überführen. Zur unmittelbaren Einführung und Nutzung der Textform für digitale Prozess reicht zunächst ein Beschluss von Vorstand und Aufsichtsrat.
- Beschleunigte Gründung durch eine Standardisierung der Gründungsgutachten der Prüfungsverbände und Förderzweckprüfung durch das Registergericht sowie eine Frist zur Eintragung in das Genossenschaftsregister. Darüber hinaus soll zur Transparenz eine öffentlich Datenbank mit aller genossenschaftlichen Prüfungsverbände geschaffen werden.
- Eine Anhebung der Bilanz- und Umsatzwerte für die genossenschaftliche Pflichtprüfung, so dass mehr Genossenschaften von der Kostenentlastung durch Befreiung von der formellen Jahresabschlussprüfung profitieren.
Der Referentenentwurf geht über die reine Digitalisierung hinaus und steht für eine umfassende Novelle des Genossenschaftsgesetzes! Wir freuen uns besonders, dass viele unserer Punkte aus der Stellungnahme zum Eckpunktepapier umgesetzt wurden.
Bürokratieentlastungsgesetz als zweites Pferd im Rennen
Lange war unklar, wann der Referentenentwurf kommen wird und wie schnell die Umsetzung erfolgen kann. Deshalb haben wir uns für die Verankerung des Digitalen Beitritts im Bürokratieentlastungsgesetz (BEG) IV eingesetzt. Leider wurde dieses nicht wie geplant vor der Sommerpause verabschiedet. Das heißt aber: Für die Umsetzung der Textform als Grundlage zur Digitalisierung von Genossenschaften sind aktuell zwei politische Pferde im Rennen! Falls der digitale Beitritt bereits über das BEG IV kommt, bleiben alle weiteren Punkte im Referentenentwurf relevant und kommen ins parlamentarische Verfahren.
Wie geht es weiter?
Die Sommerpause nutzen wir für die Erarbeitung einer Stellungnahme zum Referentenentwurf, die wir bis zum 23. August beim BMJ einreichen. Darin wollen wir vor allem den Punkt der Schwarmfinanzierung von Genossenschaften aufgreifen, der bisher nicht explizit Teil des Gesetzentwurfs ist. Euch ist ein Thema besonders wichtig oder ihr habt Feedback zum aktuellen Entwurf? Meldet euch gerne bei Matti und Johanna!